- vinkuliert
- Adj.: vinkulierte Aktien shares that are not freely transferable* * *vinkuliert adj:vinkulierte Aktien shares that are not freely transferable
Deutsch-Englisch Wörterbuch. 2013.
Deutsch-Englisch Wörterbuch. 2013.
Vinkulation — Die Vinkulation (lat. vinculum: Band, Fessel) ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht, mit dem das satzungsmäßige Zustimmungserfordernis einer Kapitalgesellschaft für die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anteils, z. B. in Form einer… … Deutsch Wikipedia
Namensaktie — Eine Namensaktie (engl. registered share) ist – anders als ihre Bezeichnung nahelegt – ein zu den geborenen Orderpapieren gehörendes Wertpapier, bei dem der Inhaber im Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen sein muss, um seine Rechte… … Deutsch Wikipedia
Vinkulierung — Die Vinkulation ist das Zustimmungserfordernis eines Emittenten für die Übertragung eines Wertpapiers. Eine Vinkulation besteht u. a. bei Namensaktien, bei denen das Wertpapier auf den Namen des Inhabers ausgestellt und die bei der die Aktien… … Deutsch Wikipedia
übertragbar — über|trag|bar [y:bɐ tra:kba:ɐ̯] <Adj.>: 1. sich übertragen (3) lassend: diese Methode ist [nicht ohne Weiteres, auch] auf andere Gebiete übertragbar; das Ergebnis aus dem Tierversuch ist auf den Menschen übertragbar. 2. ansteckend: eine… … Universal-Lexikon
vinkulieren — vin|ku|lie|ren 〈[vın ] V. tr.; hat〉 der Vinkulation unterwerfen ● vinkulierte Namensaktien ausgeben * * * vin|ku|lie|ren <sw. V.; hat [spätlat. vinculare = binden, zu lat. vinculum, ↑ Vinkulation] (Bankw.): das Recht der Übertragung eines… … Universal-Lexikon
vinkulierte Aktie — ⇡ Aktie, deren Übertragung bei entsprechender Bestimmung der Satzung von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig ist. V.A. müssen immer ⇡ Namensaktien sein (§ 68 AktG); sie werden deshalb auch als vinkulierte Namensaktien bezeichnet. Nicht… … Lexikon der Economics
Aktiengesellschaft (AG) — I. Charakterisierung:1. Rechtsstellung: Die AG ist eine ⇡ Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die… … Lexikon der Economics